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Wie kündige ich richtig? Das müssen Sie bei einer Kündigung in der Schweiz beachten

28/08/2026 · Article 🕐 🆕
Eine Kündigung sollte gut vorbereitet sein. Entscheidend sind vor allem die richtige Kündigungsfrist, der Zeitpunkt des Zugangs und eine klare schriftliche Kündigung. Wer seinen Job kündigen möchte, sollte ausserdem Ferien, Arbeitszeugnis und den Start bei einem neuen Arbeitgeber im Blick behalten. Kündigung in der Schweiz: Das Wichtigste auf einen BlickWenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis selbst kündigen möchten, sollten Sie insbesondere auf folgende Punkte achten:Prüfen Sie zuerst Ihren Arbeitsvertrag und die geltende Kündigungsfrist.Kündigen Sie schriftlich und bewahren Sie einen Nachweis über die Zustellung auf.Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Arbeitgeber eintrifft – nicht das Datum auf dem Schreiben.Formulieren Sie die Kündigung klar und eindeutig.Berechnen Sie den letzten Arbeitstag genau.Klären Sie offene Ferien, Überstunden und die Ausstellung des Arbeitszeugnisses.Informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung, falls Sie nicht direkt eine neue Stelle antreten.Bleiben Sie auch während der Kündigungsfrist professionell.Wann kann ich in der Schweiz kündigen?Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann grundsätzlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gekündigt werden. Welche Kündigungsfrist gilt, hängt vom Arbeitsvertrag, einem allfälligen Gesamtarbeitsvertrag oder Normalarbeitsvertrag sowie von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.Nach der gesetzlichen Regelung gelten nach Ablauf der Probezeit folgende Fristen:Im 1. Dienstjahr: 1 MonatIm 2. bis und mit 9. Dienstjahr: 2 MonateAb dem 10. Dienstjahr: 3 MonateSofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Kündigung jeweils auf das Ende eines Monats. Die vertraglich vereinbarten Fristen können von den gesetzlichen Fristen abweichen. Deshalb sollten Sie immer zuerst Ihren Arbeitsvertrag prüfen.Beispiel: Kündigung mit zweimonatiger FristSie arbeiten seit drei Jahren bei Ihrem Arbeitgeber und möchten kündigen. Ihre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate auf Monatsende.Wenn Ihre Kündigung spätestens am 30. September beim Arbeitgeber eintrifft, endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich am 30. November.Wichtig: Es reicht nicht, die Kündigung am 30. September zur Post zu bringen. Entscheidend ist, dass sie rechtzeitig beim Arbeitgeber eintrifft.Kündigung während der ProbezeitWährend der Probezeit gelten andere Regeln. Gesetzlich beträgt die Kündigungsfrist sieben Kalendertage. Vertrag, GAV oder NAV können allerdings andere Regelungen vorsehen. Die Kündigung muss während der Probezeit beim Arbeitgeber eintreffen.Prüfen Sie deshalb auch während der Probezeit Ihren Arbeitsvertrag, bevor Sie kündigen.Muss ich schriftlich kündigen?Eine Kündigung muss in der Schweiz grundsätzlich nicht zwingend schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung kann gültig sein, sofern im Arbeitsvertrag, GAV oder NAV keine Schriftform vorgeschrieben ist.Trotzdem ist eine schriftliche Kündigung eindeutig die bessere Variante.Sie haben damit einen Nachweis darüber, wann und mit welchem Inhalt Sie gekündigt haben. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn später Unklarheiten über den Kündigungstermin entstehen.Am sichersten ist eine persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder eine Zustellung, bei der Sie den Zugang nachweisen können.Was muss in einer Kündigung stehen?Eine Kündigung muss nicht kompliziert sein. Wichtig ist vor allem, dass eindeutig erkennbar ist, dass Sie das Arbeitsverhältnis beenden möchten.Ein Kündigungsschreiben sollte enthalten:Ihren Namen und Ihre KontaktdatenName und Adresse des ArbeitgebersDatumEine klare KündigungserklärungDen gewünschten BeendigungsterminIhre UnterschriftEine Formulierung wie «Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist per 30. November 2026» ist in der Regel ausreichend.Sie müssen in der Kündigung grundsätzlich keinen Grund nennen. Der Kündigende muss die Kündigung erst dann schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.Wann sollte ich meinem Arbeitgeber die Kündigung mitteilen?Rechtlich entscheidend ist der Zugang der Kündigung. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss die Kündigung erhalten haben.Das Datum auf dem Kündigungsschreiben oder der Poststempel sind deshalb nicht ausschlaggebend. Bei einer persönlichen Übergabe zählt der Zeitpunkt der Übergabe. Bei einem Brief ist grundsätzlich die Zustellung massgebend.Planen Sie deshalb genügend Reserve ein. Gerade wenn die Kündigungsfrist knapp berechnet ist, sollten Sie nicht bis zum letzten möglichen Tag warten.Soll ich zuerst persönlich kündigen oder das Schreiben abgeben?In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst das persönliche Gespräch mit der direkten Führungskraft zu suchen und anschliessend das Kündigungsschreiben zu übergeben.Das wirkt professionell und ermöglicht es Ihnen, Ihre Entscheidung kurz zu erklären.Wichtig ist aber: Das persönliche Gespräch ersetzt nicht automatisch einen schriftlichen Nachweis.Eine gute Reihenfolge ist:Gespräch mit der direkten FührungskraftKündigungssc
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